Aktueller Stand: DS/2107/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein bezirkliches Konzept zum Energy Sharing nach § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu entwickeln.
Ziel des Konzepts ist es,
- die Nutzung erneuerbarer Energien auf bezirkseigenen Gebäuden und Flächen auszuweiten,
- Möglichkeiten zu prüfen, wie der Bezirk selbst an Energy-Sharing-Modellen teilnehmen oder diese initiieren kann,
- Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibende im Bezirk zum Einstieg in Energy Sharing zu beraten,
- geeignete Pilotprojekte im Bezirk zu identifizieren und
- darzustellen, welche rechtlichen, organisatorischen, technischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür bestehen.
Begründung:
Das nach § 42c EnWG seit Juni 2026 mögliche Energy Sharing eröffnet neue Möglichkeiten für die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien. Dadurch können erneuerbare Energien vor Ort stärker genutzt, regionale Wertschöpfung gestärkt und Bürger, Einrichtungen sowie Unternehmen beteiligt werden.
Für Lichtenberg bietet Energy Sharing die Chance, die Attraktivität des Wohn- und Arbeitsstandorts zu erhöhen, lokale erneuerbare Stromerzeugung auszubauen und die Resilienz der Energieversorgung im Bezirk zu stärken. Insbesondere Photovoltaikanlagen auf bezirklichen, genossenschaftlichen, gewerblichen und privaten Gebäuden können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten können zudem zusätzliche Anreize für den Ausbau schaffen, da erzeugter Strom künftig einfacher gemeinschaftlich genutzt werden kann. Ein bezirkliches Konzept kann aufzeigen, welche Potenziale in Lichtenberg bestehen, welche Pilotprojekte geeignet sind und wie Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gewerbetreibende beim Einstieg in Energy Sharing beraten und vernetzt werden können.