Aktueller Stand: DS/1627/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Ordnungsamtsstreifen und ggf. weitere geeignete Mitarbeiter im Außendienst mit dem Opioid-Antagonisten Naloxon ausgestattet und in seiner Anwendung geschult werden können.

Begründung:

In Berlin wurde vor kurzem Fentanyl in Heroinproben nachgewiesen. Auch wenn das noch sehr vereinzelte Fälle sind, könnte Deutschland aufgrund der internationalen Lage zunehmend als Ausweichziel für Export und Absatz der organisierten Kriminalität in den Blick geraten.

Eine Vorbereitung auf eine mögliche Krise muss bereits früh erfolgen, um in einem Ernstfall gewappnet zu sein. Naloxon-Nasensprays sind ein einfaches und günstiges Mittel, das rasch angewendet Leben retten kann. Eine solche Anwendung kann auch durch geschulte medizinische Laien erfolgen.