Aktueller Stand: DS/1820/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. auch außerhalb der in der Berliner Beflaggungsverordnung festgelegten gesetzlichen Anlässe regelmäßig die Beflaggung öffentlicher Gebäude des Bezirks, insbesondere des Rathauses Lichtenberg, vorzunehmen,
  2. dabei Anlässe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung (z. B. Tag der Menschenrechte, Internationale Tage der Demokratie und der Toleranz) einzubeziehen und
  3. zu prüfen, ob im Rahmen des § 3 der Beflaggungsverordnung eine stetige Beflaggung mit der Bundesflagge eingeführt werden kann.

Begründung:

Die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin (zuletzt geändert am 16. April 2020, GVBl. S. 326) legt eine Reihe verbindlicher Beflaggungstermine fest. Zwischen diesen Anlässen bleiben jedoch die meisten Tage des Jahres ohne sichtbare staatliche Symbolik.

In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und Verunsicherung über die Bedeutung demokratischer Werte ist es wichtig, dass der Staat selbstbewusst und positiv sichtbar bleibt.

Die deutsche Flagge steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, für Rechtsstaatlichkeit, Frieden, soziale Verantwortung und Zusammenhalt. Sie ist Symbol einer Gesellschaft, die sich auf die Werte des Grundgesetzes gründet: Menschenwürde, Freiheit und Gerechtigkeit.

Gerade weil nationale Symbole in der öffentlichen Wahrnehmung teils von extremen Kräften vereinnahmt werden, sollte die demokratische Mitte sie aktiv für sich zurückgewinnen und sichtbar leben.

Eine regelmäßige, würdige Beflaggung des Rathauses Lichtenberg – als Haus aller Bürgerinnen und Bürger – kann ein Zeichen für Demokratie, Offenheit und Bürgerverbundenheit setzen.

Der Bezirk hat gemäß § 3 der Beflaggungsverordnung die Möglichkeit, bezirkliche Anlässe zur Beflaggung selbst festzulegen. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, um Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt dauerhaft im Stadtbild zu repräsentieren.