Aktueller Stand: DS/1443/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu prüfen, die das regelmäßige Zuparken des abgesenkten Bordsteins am Zugang zur Fußgängerverbindung am U-Bahnhof „Tierpark“ zwischen dem Wohngebäude Am Tierpark 72 und dem „Tierpark-Bistro“ in Zukunft unterbinden.

Begründung:

Die Fußgängerverbindung dient vielen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern als schnelle und direkte Verbindung zum U-Bahnhof und zur Tramhaltestelle „Tierpark“. Berichten von Anwohnern zufolge wird der Zugang am dortigen „Tierpark-Bistro“ häufig weit über die maximal zulässige Haltezeit von drei Minuten zugeparkt. Manchmal auch über Tage hinweg.

Vor allem für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen usw. ist dies ein regelmäßiges Ärgernis, da sie nicht an den dort haltenden oder parkenden Autos vorbeikommen. Für sie bleibt dann lediglich der Umweg über die Otto-Schmirgal-Straße.