Aktueller Stand: DS/1907/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
den Zahlungsverkehr der bezirklichen Verwaltung so zu organisieren, dass Bargeld als jederzeit verfügbare, vollwertige und gleichrangige Standardzahlungsform in allen publikumsrelevanten Verwaltungsbereichen dauerhaft vorgehalten wird;
die bestehenden Einschränkungen der Bargeldzahlungsmöglichkeiten systematisch zu überprüfen, faktische Bargeldausschlüsse in zentralen Verwaltungsbereichen zu beseitigen und die Barzahlung dort wiederherzustellen, wo sie entfallen ist;
ein bezirkliches Bargeldsicherungs- und Resilienzkonzept zu entwickeln, das die Funktionsfähigkeit der Verwaltung auch bei Stromausfällen, Systemstörungen oder Ausfällen digitaler Zahlungssysteme dauerhaft gewährleistet.
Begründung:
Der Zugang zu bezirklichen Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge darf nicht von der Verfügbarkeit digitaler Infrastruktur, der Stromversorgung oder privater Zahlungssysteme abhängig sein. Bargeld stellt die einzige Zahlungsform dar, die unabhängig von technischen Systemen jederzeit funktionsfähig bleibt und damit eine grundlegende Voraussetzung staatlicher Handlungsfähigkeit ist.
Der mehrtägige Stromausfall in Berlin-Zehlendorf hat deutlich gemacht, dass digitale Zahlungssysteme im Krisenfall vollständig ausfallen können, während Bargeld unmittelbar nutzbar bleibt. Eine leistungsfähige Verwaltung muss daher nicht nur effizient, sondern auch krisenfest organisiert sein. Hierzu gehört zwingend die jederzeitige Verfügbarkeit von Bargeldzahlungsmöglichkeiten.
Bargeld ist zudem die niedrigschwelligste und inklusivste Zahlungsform. Insbesondere ältere Menschen, Personen ohne eigenes Bankkonto, Menschen mit eingeschränkter digitaler Kompetenz sowie Bürgerinnen und Bürger in sozialen oder wirtschaftlichen Notlagen sind auf Barzahlung angewiesen. Der Abbau von Bargeldangeboten führt zu realen Zugangshürden und beeinträchtigt die Bürgernähe der Verwaltung.
Wie eine Anfrage der BSW Fraktion ergab, ist bereits heute in mehreren Bereichen der Lichtenberger Verwaltung eine Barzahlung faktisch ausgeschlossen. Dies betrifft unter anderem das Ordnungsamt (Verwarngelder vor Ort), den Fachbereich Vermessung, das Gesundheitsamt (Lebensmittelpersonalhygiene, Tuberkulose-Zentrum, Heilpraktikerprüfung), das Jugendamt, das Straßen- und Grünflächenamt sowie Teilbereiche des Sozialamtes. In all diesen Bereichen sind Bürger ausschließlich auf unbare Zahlungswege angewiesen.
Damit sind ausgerechnet besonders lebensnahe und sensible Verwaltungsbereiche für einen erheblichen Teil der Bevölkerung nicht mehr barrierefrei zugänglich.
Auch aus verwaltungspraktischer Sicht stellt Bargeld eine unverzichtbare Rückfallebene dar, die den Betrieb der Verwaltung selbst bei Ausfall technischer Systeme aufrechterhält.
§ 70 der Landeshaushaltsordnung schließt Bargeldzahlungen nicht aus, sondern erlaubt diese ausdrücklich in begründeten Fällen. Die Sicherstellung von Bürgerzugang, sozialer Teilhabe, Krisenfestigkeit und Verwaltungsstabilität stellt einen solchen sachlichen Grund dar.