Aktueller Stand: DS/1553/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich nach dem Vorbild Zwickaus gegenüber der Berliner Senatsverwaltung für ein Werbeverbot für die Bundeswehr an BVG Haltestellen sowie der BVG Fahrzeugflotte einzusetzen. Bestehende Werbeverträge sollen nicht verlängert bzw. vorzeitig gekündigt werden. Darüber hinaus soll es für die Bundeswehr nicht mehr erlaubt sein, auf öffentlichen Veranstaltungen des Landes Berlin und der Bezirksämter Werbung zu machen. Auf Bundeswehr-Werbung an öffentlichen Liegenschaften soll ebenso verzichtet werden.

Begründung:

In einer Zeit, in der die herrschende Politik die Gesellschaft auf Krieg einschwört und den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr (Art. 87a GG) in den Hintergrund drängt, dient Bundeswehrwerbung nicht dem Friedenserhalt, sondern der Kriegsertüchtigung. Die Menschen zum Krieg zu verführen ist aber nicht im Sinne einer friedlichen Gesellschaft, sondern nur im Sinne derer, die den Frieden lediglich auf Friedhöfen suchen.

Berlin trug einst den Titel „Stadt des Friedens“ und hat darum eine besondere Verantwortung, sich der werbewirksamen Rekrutierung insbesondere junger Menschen für den Kriegsdienst entgegenzustellen.