Aktueller Stand: DS/1151/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, jährlich alle Lichtenberger Haushalte, in denen Jugendlichen wohnen, die in dem betreffenden Jahr das 17. Lebensjahr vollenden, schriftlich darüber zu informieren, dass sie gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes das Recht haben, der automatischen Weitergabe ihrer persönlichen Daten durch die Meldebehörden an die Bundeswehr zu widersprechen oder die Löschung bereits übermittelte Daten zu verlangen. Ein Musterschreiben für den Widerspruch bzw. die Löschung ist dem Schreiben beizulegen.

Begründung

Auf Grundlage von § 58c Soldatengesetz übermitteln die kommunalen Meldebehörden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden, an die Bundeswehr. Diese nutzt diese Daten, um durch sogenanntes Informationsmaterial gezielt Jugendliche vom Dienst an der Waffe zu überzeugen. Da diese Praxis der automatischen Datenübermittlung weitestgehend unbekannt ist, ist auch die Kenntnis über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Übermittlung (bzw. der Löschung der Daten) nicht weit verbreitet. Dieser Unkenntnis soll eine schriftliche Information aller betroffenen Haushalte abhelfen.