Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, hinsichtlich der Beschäftigung von Musikschul- und Volkshochschullehrkräften zeitnah nachhaltige Rechtssicherheit für das Handeln der bezirklichen Einrichtungen zu schaffen sowie die Festanstellung von Musikschul- und Volkshochschullehrkräften beim Land Berlin zu ermöglichen.
Begründung:
Infolge des „Herrenberg-Urteils“ (BSG, Urteil vom 28.06.2022 Az.: I ZR 107/22) besteht im Land Berlin und in den Bezirken weiterhin Unsicherheit, wie das Angebot an Musik- und Volkshochschulen in Einklang mit rechtlichen Vorschriften gebracht werden kann. Das Herrenberg-Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die Auswirkungen auf viele Musikschulen hat. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied 2022, dass eine Musiklehrerin an der städtischen Musikschule von Herrenberg nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt ist.
Während in Bundesländern wie Sachsen und Thüringen das Urteil bereits umgesetzt wurde, gibt es in Berlin weiterhin keine einheitliche Lösung. Dies führt zur Unsicherheit bei den Mitarbeitern, die Verträge unterzeichnen, den Lehrkräften und natürlich den Schülern, die nicht wissen, ob die Angebote bestehen bleiben. Für Mitarbeiter, die Verträge mit den Lehrkräften unterzeichnen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese sich strafbar machen, wenn an der bisherigen Praxis festgehalten wird.