In Lichtenberg wurden vom Senat zwei Potentialflächen ermittelt, die allerings in seiner Analyse fast maximale Konfliktwerte aufweisen (5,96 und 5,76 von maximal 6 Punkten).
Die Analyse rät zurecht: „Durch eine räumliche Planung und die Auswahl möglichst konfliktarmer Standorte für die Anlagen können die Konflikte gemindert werden.“ Das Bezirksamt selbst hat in seiner Pressemitteilung zur Einweihung des neuen Landschaftsschutzgebietes vor einem Jahr dargestellt: „Das Landschaftsschutzgebiet ‚Wartenberger und Falkenberger Feldflur‘ […] sichert klimatisch bedeutsame Offenlandflächen und damit Freiräume mit überregionaler Klimafunktion.
Es werden wichtige Biotopverbundflächen sowie Grünverbundflächen gesichert. Vor Lärm-, Luft- und Wärmebelastung werden diese wichtigen Flächen geschützt. Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der durch vielfältige Nutzung geprägten Kulturlandschaft der Wartenberger und Falkenberger Feldflur in ihrer strukturellen Vielfalt.“ Mit der Errichtung von Windenergieanlagen würde der angestrebte Schutz der Flächen vor „Lärm-, Luft- und Wärmebelastung“ verloren gehen und mit ihr der o.g. Schutzzweck.
Erneut droht somit dem Norden Lichtenbergs seine Randlage in der Stadt und im Bezirk zum Verhängnis zu werden.