Aktueller Stand: DS/2053/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig sicherzustellen, dass bei Veranstaltungen, Gesprächsformaten, Auftakttreffen, Beteiligungsformaten, Presseformaten oder sonstigen Terminen, die von Mitgliedern des Bezirksamtes initiiert, unterstützt, beworben oder in amtlicher Funktion begleitet werden und zu denen Fraktionen der BVV oder deren Vertreter eingeladen werden, grundsätzlich alle in der BVV vertretenen Fraktionen gleichberechtigt, rechtzeitig und in gleicher Weise eingeladen werden.
Eine selektive Einladung einzelner Fraktionen soll künftig unterbleiben, sofern der jeweilige Termin einen bezirkspolitischen Gegenstand betrifft und nicht eindeutig als parteipolitische Veranstaltung oder bilateraler Einzeltermin erkennbar ist.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, bei entsprechenden Formaten auf Formulierungen und Darstellungen zu verzichten, die Unklarheiten über die Rolle der BVV, ihrer Gremien, ihrer Fraktionen, einzelner Schirmherren oder sonstiger Initiatoren entstehen lassen können.
Begründung:
Alle in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen verfügen über ein demokratisches Mandat. Sie vertreten unterschiedliche politische Positionen, sind jedoch gleichermaßen Teil der kommunalen Demokratie. Dies gilt unabhängig davon, ob ihre jeweiligen Auffassungen von anderen Fraktionen oder Mitgliedern des Bezirksamtes geteilt werden.
Werden durch das Bezirksamt oder durch Mitglieder des Bezirksamtes bezirkspolitische Formate initiiert oder unterstützt, muss klar sein, dass diese keine Auswahl darüber treffen dürfen, welche demokratisch gewählten Vertreter beteiligt werden.
Wenn Mitglieder des Bezirksamtes Veranstaltungen, Gesprächsformate oder Abstimmungsprozesse zu bezirkspolitisch relevanten Themen initiieren, unterstützen oder in amtlicher Funktion begleiten, ist daher besondere Zurückhaltung bei der Auswahl der einzuladenden politischen Akteure geboten. Werden einzelne Fraktionen eingeladen und andere nicht, kann der Eindruck entstehen, dass das Bezirksamt politische Vorauswahl betreibt oder zwischen Fraktionen erster und zweiter Klasse unterscheidet.
Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Format als bezirks-, partei- oder fraktionsübergreifend dargestellt wird. Gerade bei Themen, die viele Bürger betreffen, müssen Transparenz, Fairness und Ergebnisoffenheit gewährleistet sein. Unterschiedliche politische Einschätzungen gehören zur demokratischen Willensbildung und dürfen nicht bereits durch die Einladungspraxis ausgeschlossen werden.
Anlass des Antrags ist die öffentliche Diskussion um die sogenannte Ostkreuz-Allianz. In der hierzu veröffentlichten gemeinsamen Pressemitteilung wird auf eine breite demokratische Grundlage verwiesen. BSW und AfD waren jedoch nicht eingeladen!
Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass durch das Bezirksamt initiierte oder unterstützte kommunale Formate künftig transparent, diskriminierungsfrei und unter gleichberechtigter Beteiligung aller demokratisch gewählten Fraktionen der BVV organisiert werden.